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extra kulinarisches: Der Fastenmonat Ramadan
Der Fastenmonat Ramadan beginnt, wenn am ersten Tag des Monats die Mondsichel erkennbar wird und endet, wenn sich dies zu Beginn des Folgemonats wiederholt. Die tägliche Fastenzeit umfasst die Zeit des Tageslichts. Während der Fastenzeit ist folgendes untersagt: Nahrungsaufnahme, trinken, Geschlechtsverkehr und rauchen. Diese Tätigkeiten sind aber zwischen Sonnenuntergang und kurz vor Beginn der Morgendämmerung erlaubt. Die ersten Speisen nach Einbruch der Dunkelheit sind traditionell Wasser und Datteln.
Das gehört dazu
Zum Fasten gehört weiterhin, sich dem Koran zu widmen und in die Moschee zum Beten oder zur gemeinschaftlichen Koranrezitation zu gehen. Die Verpflichtung zum Fasten gilt für alle erwachsenen Muslime, gleich ob Mann oder Frau, sowie für Jugendliche ab dem Einsetzen der Pubertät.
Keine Regel ohne Ausnahmen
Ausnahmen Davon ausgenommen sind laut Koran: Sowohl physisch als auch psychisch Kranke, chronisch Erkrankte (zum Beispiel Diabetiker), die durch das Fasten eigenen Schaden nehmen, akut Erkrankte, die vom Arzt verpflichtend Arzneimittel in jeglicher Form einnehmen müssen, Menschen die sich auf der Reise befinden, Frauen in der Zeit der Schwangerschaft, der Zeit des Stillens und während der Menstruation und ältere Menschen, die körperlich nicht mehr in der Lage sind zu fasten.
Nachholbedarf
Jedoch sind akut Kranke nach ihrer Genesung, Reisende nach ihrer Heimkehr und Frauen nach der Schwangerschaft, nach der Zeit des Stillens und nach dem Ende der Menstruation verpflichtet, die ausgelassenen Fastentage zu einem späteren Zeitpunkt - jedoch noch vor dem nächsten Ramadan - nachzuholen.
Dieser Text stammt aus dem Schülerkalender "Wir leben hier", den Jugendliche aus dem Landkreis Biberach gestaltet haben. thema war vor Ort und hat mit dem jungen Team einen Schreibworkshop durchgeführt.
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