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extra freiheit: Traum der totalen Sicherheit
Bereits am Tage des Inkrafttretens haben 34.000 Beschwerdeführer die größte in der Bundesrepublik bisher dagewesene Klage dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe übergeben. Die Hoffnung: Das angeblich verfassungswidrige Gesetz außer Kraft zu setzen.
Im Eilverfahren entschieden Verfassungsrichter, dass die Speicherung sich gegen das Grundgesetz stellt, da der Datenschutz offensichtlich nicht mehr gewährleistet wird. Zudem ermöglicht ein uneingeschränkter Datenabruf Erkenntnisse über das Kommunikationsverhalten und die sozialen Kontakte Betroffener.
Daher ist der Zugriff nur möglich, wenn ein richterlicher Beschluss vorliegt. Es werden keine Gesprächsinhalte gespeichert. Doch diese lassen sich in vielen Fällen leicht rekonstruieren. Denn schon der Gesprächspartner lässt darauf schließen, wovon das Gespräch handelt: beispielsweise Ehe- oder Drogenberatungsstellen. Auch der Anruf bei einem für Geschlechtskrankheiten spezialisierten Arzt lässt kaum Fragen offen. Ein freier, uneingeschränkter Zugriff auf diese Daten hat für Betroffene Folgen: Nicht nur für Politiker oder Lobbyisten, sondern vor allem Journalisten müssen sich mit dem Problem auseinandersetzen; nämlich dem höchsten Gut freier Arbeit: dem Schutz journalistischer Quellen.
Verbrechen sollen verhindert werden
Wie sollen Medien dem vom Grundgesetz geschützten Auftrag nachkommen, frei über Themen zu berichten, wenn Quellen oder Kontaktpersonen nicht mehr vor der Öffentlichkeit geschützt werden können? Zudem fürchtet man, dass Informationen ohne Zustimmung und gegen den Willen des Informanten bekannt werden. In Großbritannien beispielsweise verschwanden Disketten mit Steuerinformationen der Bevölkerung spurlos. Inklusive ihrer Adress- und Kontodaten. Wer würde in Deutschland für die Sicherheit der gesammelten Informationen garantieren? Es stellt sich die Frage, wie die Datenspeicherung verabschiedet werden konnte, wo doch der Grundrechtsverstoß so offensichtlich ist. Will man Straftaten oder Anschläge um jeden Preis verhindern? Doch so penibel man auch zu überwachen und zu speichern versucht, man wird mit der Datenspeicherung nur Verbrechen aufklären, aber keine verhindern können.
Offene Fragen zur Vorratsdatenspeicherung
Zudem ist die Bekämpfung der Kriminalität auch ohne ein Totalprotokoll von Telefon, Handy und Internet möglich: Zu Abrechnungszwecken werden bestimmte Verbindungsdaten ohnehin gespeichert. Diese können von Behörden mit richterlicher Anordnung bereits jetzt ohne Probleme eingesehen werden. Das Bundeskriminalamt nennt rund 380 Fälle, in denen Behörden vermeintliche Verbindungsdaten fehlten. Doch der Preis für diese scheinbare zusätzliche Sicherheit ist hoch.
Was dachte sich das Innenministerium bei der Vorratsdatenspeicherung? Was dachte sich Wolfang Schäuble, Politiker, Anwalt und derzeitiger Innenminister Deutschlands, als er für diesen Gesetzesvorschlag einstand? Ist es glaubwürdig, dass die Vorratsdatenspeicherung Schutz vor Terrorismus bietet? Vielleicht, wenn man davon ausgeht, dass Terroristen vor einem Anschlag noch mit ihrem Mobiltelefon bei einem überwachten Verdächtigen anrufen.
Doch bereits hier würde der Schutz der Vorratsdatenspeicherung aufhören: bei im Ausland gekauften Prepaid-Karten. Denn diese können keinen Personen zugeordnet werden.
Weiterführende Links:
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